Die Verantwortung absichern

Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht

Ein loser Dachziegel, ein vereister Gehweg, ein morscher Ast: Als Eigentümer haften Sie für Ihr Grundstück. Hier lesen Sie, welche Versicherung das abdeckt und wann die Privathaftpflicht reicht.

Von Jonas Fritz, Versicherungsmakler · Stand: September 2026

Auf einen Blick
  • Als Eigentümer müssen Sie Ihr Grundstück so sichern, dass niemand zu Schaden kommt.
  • Für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus oder eine selbst genutzte Wohnung reicht meist die Privathaftpflicht.
  • Für Zwei- und Mehrfamilienhäuser und unbebaute Grundstücke brauchen Sie eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
  • Wer einen Heizöltank hat, braucht dafür oft eine eigene Gewässerschadenhaftpflicht.

Direkt zu Ihrer Frage

Brauche ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Das hängt davon ab, was Sie besitzen und wie Sie es nutzen. Bestimmte selbst genutzte Immobilien sind in der Privathaftpflicht schon enthalten. Für alles andere brauchen Sie einen eigenen Vertrag.

Was Sie besitzenPrivathaftpflichtEigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Selbst genutzte Eigentumswohnungenthaltennicht nötig
Selbst bewohntes Einfamilienhaus mit Garten und Garageenthaltennicht nötig
Selbst genutztes Wochenend- oder Ferienhausenthaltennicht nötig
Vermietete Eigentumswohnungnur in manchen Tarifenprüfen
Zweifamilienhaus, auch wenn Sie eine Hälfte selbst bewohnennicht enthaltennötig
Mehrfamilienhausnicht enthaltennötig
Unbebautes Grundstücknicht enthaltennötig

Üblicher Umfang einer Privathaftpflicht. Manche Tarife gehen darüber hinaus. Maßgeblich ist Ihr Vertrag.

Wofür haften Sie als Eigentümer?

Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss andere davor schützen. Das folgt aus der allgemeinen Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB und heißt Verkehrssicherungspflicht. Dazu gehören ein sicherer Zustand von Gebäude, Treppen und Wegen, ausreichende Beleuchtung und im Winter das Räumen und Streuen.

Wo Sie als Eigentümer haften können
KellerGehweg12345

Vereinfachte Darstellung. Die Haftpflicht zahlt Schäden, die anderen entstehen. Schäden an Ihrem eigenen Haus sind Sache der Wohngebäudeversicherung.

Für Gebäude gilt eine strengere Regel: Löst sich ein Teil, etwa ein Dachziegel, und verletzt jemanden, muss der Besitzer beweisen, dass er die nötige Sorgfalt beachtet hat (§ 836 BGB). Regelmäßige Kontrollen von Dach, Fassade und Bäumen sind deshalb nicht nur gut für das Haus, sondern auch Ihr Nachweis im Streitfall.

Was leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Sie prüft, ob eine Forderung gegen Sie berechtigt ist. Berechtigte Ansprüche bezahlt sie, unberechtigte wehrt sie ab, notfalls vor Gericht. Standardmäßig umfasst der Schutz:

  • Pflichten als Eigentümer: bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung sowie Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen.
  • Helfer: Personen, die Sie per Arbeitsvertrag mit Verwaltung, Reinigung oder Betreuung des Grundstücks beschäftigen, etwa ein angestellter Hausmeister.
  • Abwasser: Schäden durch häusliche Abwässer und durch Rückstau aus dem Straßenkanal.
  • Bauarbeiten am Grundstück bis zu einer vereinbarten Bausumme.

Nicht versichert sind Schäden an Ihrem eigenen Haus, dafür ist die Wohngebäudeversicherung da. Ausgeschlossen sind außerdem üblicherweise vorsätzlich verursachte Schäden sowie Sachschäden durch Senkungen, Erdrutsch oder Überschwemmungen.

Wer muss vor dem Haus Schnee räumen und streuen?

Grundsätzlich der Eigentümer. Die Einzelheiten, etwa ab wann morgens geräumt sein muss, regelt die Satzung Ihrer Gemeinde. Die Pflicht lässt sich auf Mieter oder einen Winterdienst übertragen, dafür braucht es eine klare Vereinbarung.

Ganz los werden Sie die Verantwortung aber nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bleibt eine Pflicht, zu kontrollieren, ob geräumt und gestreut wird. Was das für Vermieter bedeutet, lesen Sie auf der Seite für Kapitalanleger.

Was gilt, wenn Sie bauen oder umbauen?

Auch als privater Bauherr tragen Sie Verantwortung für die Baustelle, zum Beispiel dafür, dass sie abgesichert ist. Privathaftpflicht und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht decken Bauarbeiten nur bis zu einer vereinbarten Bausumme. Liegt Ihr Vorhaben darüber, brauchen Sie eine eigene Bauherrenhaftpflicht.

Brauche ich für den Öltank eine eigene Versicherung?

In der Regel ja. Läuft Heizöl aus und gelangt ins Erdreich oder Grundwasser, haftet der Betreiber der Anlage auch ohne eigenes Verschulden (§ 89 Wasserhaushaltsgesetz). Die Sanierung kann sehr teuer werden. Privat- und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht decken nur kleine Behälter, sogenannte Kleingebinde. Für einen Heizöltank brauchen Sie deshalb meist eine eigene Gewässerschadenhaftpflicht.

Checkliste für Ihren Vertrag

Haken Sie ab, was auf Ihren Vertrag zutrifft. Punkte, die Sie nicht betreffen, haken Sie einfach mit ab.

Häufige Fragen

Reicht die Privathaftpflicht für mein Einfamilienhaus?

Wenn Sie es selbst bewohnen, ja. Ein selbst genutztes Einfamilienhaus mit Garten und Garage ist in der Privathaftpflicht mitversichert. Für ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus brauchen Sie eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Brauche ich für eine vermietete Eigentumswohnung eine eigene Haftpflicht?

Das hängt vom Tarif ab. Die Privathaftpflicht deckt meist nur einzelne vermietete Wohnräume, manche Tarife schließen eine vermietete Eigentumswohnung aber ein. Für das Gemeinschaftseigentum sollte die Eigentümergemeinschaft eine eigene Haftpflicht haben.

Wer haftet, wenn ein Dachziegel ein Auto beschädigt?

Der Besitzer des Grundstücks, es sei denn, er kann nachweisen, dass er die nötige Sorgfalt beachtet hat (§ 836 BGB). Berechtigte Ansprüche zahlt die Haftpflicht. Den Schaden an Ihrem eigenen Dach zahlt die Wohngebäudeversicherung, wenn eine versicherte Gefahr wie Sturm die Ursache war.

Kann ich die Beiträge auf meine Mieter umlegen?

Ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Die Betriebskostenverordnung nennt ausdrücklich die Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Was genau versichert ist, regeln die Bedingungen Ihres Vertrags.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Unverbindlicher Check

Sind Ihre Grundstücke richtig versichert?

Sagen Sie uns, welche Immobilien Sie besitzen und wie Sie sie nutzen. Wir prüfen, ob Privathaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und Gewässerschaden zusammenpassen.

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