Brauche ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Das hängt davon ab, was Sie besitzen und wie Sie es nutzen. Bestimmte selbst genutzte Immobilien sind in der Privathaftpflicht schon enthalten. Für alles andere brauchen Sie einen eigenen Vertrag.
| Was Sie besitzen | Privathaftpflicht | Eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht |
|---|---|---|
| Selbst genutzte Eigentumswohnung | enthalten | nicht nötig |
| Selbst bewohntes Einfamilienhaus mit Garten und Garage | enthalten | nicht nötig |
| Selbst genutztes Wochenend- oder Ferienhaus | enthalten | nicht nötig |
| Vermietete Eigentumswohnung | nur in manchen Tarifen | prüfen |
| Zweifamilienhaus, auch wenn Sie eine Hälfte selbst bewohnen | nicht enthalten | nötig |
| Mehrfamilienhaus | nicht enthalten | nötig |
| Unbebautes Grundstück | nicht enthalten | nötig |
Üblicher Umfang einer Privathaftpflicht. Manche Tarife gehen darüber hinaus. Maßgeblich ist Ihr Vertrag.
Wofür haften Sie als Eigentümer?
Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss andere davor schützen. Das folgt aus der allgemeinen Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB und heißt Verkehrssicherungspflicht. Dazu gehören ein sicherer Zustand von Gebäude, Treppen und Wegen, ausreichende Beleuchtung und im Winter das Räumen und Streuen.
Wo Haftung entsteht
Vereinfachte Darstellung. Die Haftpflicht zahlt Schäden, die anderen entstehen. Schäden an Ihrem eigenen Haus sind Sache der Wohngebäudeversicherung.
Für Gebäude gilt eine strengere Regel: Löst sich ein Teil, etwa ein Dachziegel, und verletzt jemanden, muss der Besitzer beweisen, dass er die nötige Sorgfalt beachtet hat (§ 836 BGB). Regelmäßige Kontrollen von Dach, Fassade und Bäumen sind deshalb nicht nur gut für das Haus, sondern auch Ihr Nachweis im Streitfall.
Was leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Sie prüft, ob eine Forderung gegen Sie berechtigt ist. Berechtigte Ansprüche bezahlt sie, unberechtigte wehrt sie ab, notfalls vor Gericht. Standardmäßig umfasst der Schutz:
- Pflichten als Eigentümer: bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung sowie Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen.
- Helfer: Personen, die Sie per Arbeitsvertrag mit Verwaltung, Reinigung oder Betreuung des Grundstücks beschäftigen, etwa ein angestellter Hausmeister.
- Abwasser: Schäden durch häusliche Abwässer und durch Rückstau aus dem Straßenkanal.
- Bauarbeiten am Grundstück bis zu einer vereinbarten Bausumme.
Nicht versichert sind Schäden an Ihrem eigenen Haus, dafür ist die Wohngebäudeversicherung da. Ausgeschlossen sind außerdem üblicherweise vorsätzlich verursachte Schäden sowie Sachschäden durch Senkungen, Erdrutsch oder Überschwemmungen.
Wer muss vor dem Haus Schnee räumen und streuen?
Grundsätzlich der Eigentümer. Die Einzelheiten, etwa ab wann morgens geräumt sein muss, regelt die Satzung Ihrer Gemeinde. Die Pflicht lässt sich auf Mieter oder einen Winterdienst übertragen, dafür braucht es eine klare Vereinbarung.
Ganz los werden Sie die Verantwortung aber nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bleibt eine Pflicht, zu kontrollieren, ob geräumt und gestreut wird. Was das für Vermieter bedeutet, lesen Sie auf der Seite für Kapitalanleger.
Was gilt, wenn Sie bauen oder umbauen?
Auch als privater Bauherr tragen Sie Verantwortung für die Baustelle, zum Beispiel dafür, dass sie abgesichert ist. Privathaftpflicht und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht decken Bauarbeiten nur bis zu einer vereinbarten Bausumme. Liegt Ihr Vorhaben darüber, brauchen Sie eine eigene Bauherrenhaftpflicht.
Brauche ich für den Öltank eine eigene Versicherung?
In der Regel ja. Läuft Heizöl aus und gelangt ins Erdreich oder Grundwasser, haftet der Betreiber der Anlage auch ohne eigenes Verschulden (§ 89 Wasserhaushaltsgesetz). Die Sanierung kann sehr teuer werden. Privat- und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht decken nur kleine Behälter, sogenannte Kleingebinde. Für einen Heizöltank brauchen Sie deshalb meist eine eigene Gewässerschadenhaftpflicht.
Checkliste für Ihren Vertrag
Haken Sie ab, was auf Ihren Vertrag zutrifft. Punkte, die Sie nicht betreffen, haken Sie einfach mit ab.
Alles abgehakt. Das spricht für einen guten Schutz.
Ein Preisvergleich kann sich trotzdem lohnen: Die gleiche Leistung gibt es oft zu deutlich unterschiedlichen Beiträgen. Wir vergleichen Ihre Haftpflicht-Absicherung gern unverbindlich mit dem Markt.
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