Die Einrichtung absichern

Hausrat­versicherung

Möbel, Kleidung, Technik, Fahrrad: Hier lesen Sie, was die Hausratversicherung ersetzt, wie Sie die richtige Summe finden und wo Grenzen liegen.

Von Jonas Fritz, Versicherungsmakler · Stand: September 2026

Auf einen Blick
  • Versichert ist alles, was zu Ihrem Haushalt gehört, gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.
  • Ersetzt wird der Neuwert, also was die Sachen heute neu kosten.
  • Für Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen gelten Obergrenzen.
  • Fahrraddiebstahl unterwegs und Elementarschäden sind nur mit Zusatzbaustein versichert.

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Was ist in der Hausratversicherung versichert?

Versichert ist alles, was zu Ihrem Haushalt gehört: Möbel, Kleidung, Küche, Technik, Bücher, Sportgeräte. Als Faustregel gilt: Was herausfallen würde, wenn man das Haus auf den Kopf stellt, ist Hausrat. Was fest verbaut ist, gehört zum Gebäude und damit zur Wohngebäudeversicherung.

Standardmäßig ist der Hausrat gegen diese Gefahren geschützt:

  • Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Rauch- und Rußschäden.
  • Überspannung durch Blitz: Der Blitz schlägt in die Stromleitung ein, und Fernseher oder Computer sind defekt. In aktuellen Tarifen ist das üblicherweise enthalten. Bei älteren Verträgen lohnt ein Blick, ob es mitversichert ist.
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch.
  • Leitungswasser: etwa wenn der Schlauch der Waschmaschine platzt.
  • Sturm und Hagel.

Ersetzt wird der Neuwert. Das ist der Betrag, den Sie heute für Sachen gleicher Art und Güte bezahlen müssen, nicht der Zeitwert Ihrer alten Sachen.

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Die Summe sollte dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entsprechen. Ist sie zu niedrig, sind Sie unterversichert. Dann darf der Versicherer auch kleine Schäden nur anteilig ersetzen.

Den Neuwert des eigenen Hausrats kann kaum jemand beziffern. Viele Versicherer bieten deshalb eine Pauschale je Quadratmeter Wohnfläche an, üblich sind 650 bis 700 Euro. Für einen durchschnittlich eingerichteten Haushalt genügt das. Wählen Sie mindestens den Betrag, den Ihr Versicherer vorsieht, verzichtet er auf den Einwand der Unterversicherung, solange die Wohnfläche im Vertrag stimmt.

Wichtig: Der Verzicht schützt nur vor der anteiligen Kürzung. Mehr als die Versicherungssumme zahlt der Versicherer auch dann nicht. Brennt die Wohnung aus und ist Ihr Hausrat mehr wert als die Pauschale, tragen Sie die Differenz selbst.

Beispielrechnung: Versicherungssumme nach Wohnfläche
m²
Versicherungssumme bei 650 € je m²52.000 €
Versicherungssumme bei 700 € je m²56.000 €
davon Wertsachen, oft bis 20 %10.400 €

Die Versicherungssumme ist zugleich der Höchstbetrag, den der Versicherer im Schadenfall zahlt. Bei durchschnittlicher Einrichtung reichen 650 bis 700 Euro je Quadratmeter aus. Die Wertsachengrenze legt jeder Tarif selbst fest.

Ziehen Sie in eine größere Wohnung, geht der Unterversicherungsverzicht grundsätzlich mit. Sie haben aber oft nur zwei Monate Zeit, die neue Wohnfläche und die Summe anzupassen. Melden Sie den Umzug deshalb gleich.

Wie sind Schmuck, Bargeld und Wertsachen versichert?

Wertsachen sind mitversichert, aber nur bis zu bestimmten Grenzen. Dazu zählen etwa Bargeld, Urkunden und Wertpapiere, Schmuck und Edelsteine, Münzen und Briefmarken sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten.

Die Grenzen legt jeder Versicherer selbst fest. Üblich sind 20 Prozent der Versicherungssumme für alle Wertsachen zusammen. Liegen sie nicht in einem verschlossenen Wertschutzschrank, gelten niedrigere Einzelgrenzen, für Bargeld oft nur 1.000 bis 1.500 Euro. Gute Tarife liegen hier häufig deutlich darüber.

Ist mein Fahrrad gegen Diebstahl versichert?

Bricht jemand in Ihre Wohnung oder Ihren abgeschlossenen Kellerraum ein und nimmt das Rad mit, ist das Einbruchdiebstahl und versichert. Wird das Rad dagegen draußen gestohlen, etwa vor dem Supermarkt oder am Bahnhof, brauchen Sie einen Zusatzbaustein für Fahrraddiebstahl.

Üblich ist die Bedingung, dass das Rad bei Nichtgebrauch mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert ist. Manche, vor allem ältere Verträge zahlen nachts nur, wenn das Rad in einem verschlossenen Raum stand. Das lohnt einen Blick in die Bedingungen.

Gilt der Schutz auch unterwegs?

Ja, über die Außenversicherung. Sie gilt weltweit für Sachen, die vorübergehend außerhalb der Wohnung sind, etwa im Hotel. Üblich sind 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme für bis zu drei Monate, gute Tarife bieten oft mehr. Wer sich zur Ausbildung auswärts aufhält, ist meist zeitlich unbegrenzt geschützt, solange dort kein eigener Haushalt entsteht.

Wichtig: Auch unterwegs zahlt die Versicherung bei Diebstahl nur, wenn eingebrochen oder geraubt wurde. Die Tasche, die im Café unbeaufsichtigt verschwindet, ist nicht versichert. Für Diebstahl aus dem Auto gilt eine eigene Grenze, die Ihr Tarif festlegt.

Welche Kosten übernimmt die Versicherung zusätzlich?

Neben dem Ersatz der Sachen zahlt die Hausratversicherung auch Folgekosten:

  • Aufräumen und Entsorgen nach dem Schaden
  • Möbel verrücken und schützen, damit repariert werden kann
  • Hotel oder Ersatzunterkunft, solange die Wohnung unbewohnbar ist
  • Transport und Lagerung des Hausrats
  • neue Schlösser, wenn Schlüssel bei einem versicherten Schaden abhandengekommen sind
  • Reparatur von Türen und Fenstern nach einem Einbruch
  • in gemieteten Wohnungen die Reparatur von Böden und Tapeten nach einem Leitungswasserschaden

Für Hotel, Lagerung und Bewachung legt jeder Tarif eigene Höchstdauern und Beträge fest.

Was gilt bei grober Fahrlässigkeit?

Haben Sie den Schaden grob fahrlässig verursacht, darf der Versicherer die Leistung nach § 81 VVG im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen. Das klassische Beispiel ist die brennende Kerze im leeren Zimmer. Viele Tarife verzichten auf diese Kürzung, manche nur bis zu einer bestimmten Schadenhöhe. Es ist eines der wichtigsten Qualitätsmerkmale eines Vertrags.

Sind Hochwasser und Starkregen versichert?

Nur mit dem Zusatz für weitere Naturgefahren, auch Elementarschutz genannt. Er umfasst üblicherweise Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Gerade wer im Keller viel lagert, sollte den Baustein prüfen. Für das Gebäude selbst gilt dasselbe, mehr dazu auf der Seite zur Wohngebäudeversicherung.

Checkliste für eine gute Hausratversicherung

Bei Wertsachen, Fahrrädern und dem Schutz unterwegs unterscheiden sich die Tarife stark. Deshalb lohnt der Blick auf Ihren eigenen Haushalt: So finden Sie einen Tarif, der genau dort stark ist, wo es für Sie zählt.

Haken Sie ab, was auf Ihren Vertrag zutrifft. Punkte, die Sie nicht betreffen, haken Sie einfach mit ab.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Hausratversicherung, wenn ich im eigenen Haus wohne?

Ja. Die Wohngebäudeversicherung schützt nur das Gebäude und alles, was fest verbaut ist. Ihre Einrichtung, Kleidung und Technik sind nur über die Hausratversicherung versichert.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

So hoch wie der Neuwert Ihres gesamten Hausrats. Üblich ist eine Pauschale von 650 bis 700 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, das reicht für einen normalen Haushalt meist aus. Damit verzichten viele Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung. Mehr als die Versicherungssumme zahlen sie im Schadenfall aber nicht.

Ist Diebstahl im Urlaub versichert?

Über die Außenversicherung ja, wenn eingebrochen oder geraubt wurde, zum Beispiel im Hotelzimmer. Einfacher Diebstahl, etwa einer unbeaufsichtigten Tasche, ist nicht versichert. Üblich sind 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme.

Zahlt die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden?

Bei Leitungswasser ja, für Ihre Möbel und Sachen. Schäden an Böden, Wänden und Leitungen im eigenen Haus zahlt die Wohngebäudeversicherung. Hochwasser und Starkregen sind nur mit Elementarschutz versichert.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Was genau versichert ist, regeln die Bedingungen Ihres Vertrags.

Rechtsgrundlagen und Quellen

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