Wofür brauche ich als Eigentümer einen Rechtsschutz?
Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, hat Nachbarn, Grenzen und oft eine Eigentümergemeinschaft. Daraus entstehen Streitigkeiten, die schnell vor Gericht landen und teuer werden. Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz übernimmt dann die Kosten, damit Sie Ihr Recht durchsetzen können, ohne das Kostenrisiko allein zu tragen.
Versichert ist Streit aus Rechten am Grundstück, am Gebäude oder an Gebäudeteilen, also aus Rechten, die am Eigentum hängen. Ein typisches Beispiel ist der Streit um den Verlauf der Grundstücksgrenze.
Hilft der Rechtsschutz bei Streit mit dem Nachbarn?
Ja, das ist einer der häufigsten Fälle. Nachbarrechtliche Streitigkeiten zählen zu den dinglichen Rechten. Typische Beispiele:
Typische Streitpunkte mit dem Nachbarn
Alle fünf Fälle drehen sich um Rechte am Grundstück. Genau dafür ist der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gedacht. Streit um einen geplanten Neu- oder Umbau fällt dagegen unter das Baurisiko, das fast alle Tarife ausschließen.
- Grundstücksgrenze: Wo genau verläuft sie, und steht der Zaun richtig?
- Überhängende Äste und Wurzeln: Wann Sie selbst abschneiden dürfen, regelt § 910 BGB (Überhang).
- Lärm, Gerüche, Rauch: Welche Einwirkungen vom Nachbargrundstück Sie hinnehmen müssen, regelt § 906 BGB (Zuführung unwägbarer Stoffe).
- Überbau: Der Nachbar hat beim Bau über die Grenze gebaut, siehe § 912 BGB (Überbau).
- Notweg: Ein Grundstück ohne Zufahrt beansprucht einen Weg über Ihres, siehe § 917 BGB (Notweg).
Ob Ihr konkreter Fall versichert ist, hängt von den Bedingungen Ihres Tarifs ab. Streit rund um Bauvorhaben und öffentliches Baurecht ist dagegen meist nicht versichert, dazu gleich mehr.
Gilt der Schutz auch bei Streit in der Eigentümergemeinschaft?
Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz zählen laut Verbraucherzentrale ebenfalls zu den dinglichen Rechten. Wer eine Eigentumswohnung besitzt, sollte im Tarif prüfen, ob solche Streitigkeiten eingeschlossen sind.
Ist das im normalen Privat-Rechtsschutz enthalten?
Nein. Der Baustein Wohnen, also der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, muss separat gewählt werden. Er gilt nur für das Objekt, das im Versicherungsschein steht. Eine zugehörige Garage oder ein Stellplatz ist üblicherweise eingeschlossen.
Ziehen Sie in eine andere selbst genutzte Wohnung um, geht der Schutz auf das neue Objekt über. Für vermietete Objekte gilt das nicht, dafür gibt es den Rechtsschutz als Vermieter, siehe unten.
Was ist nicht versichert?
Die wichtigste Grenze ist das sogenannte Baurisiko. Die meisten Tarife leisten keinen Rechtsschutz bei Streit in Zusammenhang mit
- dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden soll,
- der Planung oder Errichtung eines Gebäudes,
- genehmigungs- oder anzeigepflichtigen baulichen Veränderungen,
- der Finanzierung dieser Vorhaben.
Ebenfalls ausgeschlossen sind unter anderem Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind, sowie Bergbauschäden.
Einige wenige Versicherer bieten das Baurisiko als eigenen Baustein an. Das ist die Ausnahme und an Voraussetzungen geknüpft, etwa den Abschluss vor Baubeginn, eine längere Wartezeit oder eine Obergrenze für die Bausumme. Wer bauen oder größer umbauen will, sollte das vorher klären.
Ab wann gilt der Rechtsschutz?
Standardmäßig gilt eine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn, auch für den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Laut Verbraucherzentrale verlangen manche Versicherer sogar sechs Monate.
Was zahlt die Versicherung im Streitfall?
- Anwalt und Gericht: Ihre Anwalts- und Gerichtskosten, bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Kosten der Gegenseite: Verlieren Sie und müssen die Kosten des Gegners erstatten, übernimmt die Versicherung auch diese.
- Mediation: Viele Streitigkeiten mit dem Nachbarn lassen sich ohne Gericht lösen. Viele Tarife übernehmen die Kosten einer Mediation bis zu einem vereinbarten Betrag, auch telefonisch oder online.
Und wenn ich eine Immobilie vermiete?
Dann reicht der Baustein für das selbst genutzte Eigentum nicht. Sie brauchen den Rechtsschutz als Vermieter, und jedes vermietete Objekt muss im Versicherungsschein stehen. Mehr dazu auf der Seite für Kapitalanleger.