Das Gebäude absichern

Wohngebäude­versicherung

Die wichtigste Versicherung für Hauseigentümer. Hier erfahren Sie, was sie leistet, wie die richtige Versicherungssumme entsteht und woran Sie einen guten Vertrag erkennen.

Von Jonas Fritz, Versicherungsmakler · Stand: September 2026

Auf einen Blick
  • Versichert sind Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Hochwasser und Starkregen nur mit Elementarschaden-Zusatz.
  • Geschützt ist das Gebäude mit allem, was fest verbaut ist, also auch Heizung, Bodenbeläge und Einbauküche.
  • Die Versicherungssumme wird meist über den Wert 1914 ermittelt. Beitrag und Entschädigung folgen den Baupreisen.
  • Achten Sie auf einen Unterversicherungsverzicht und auf Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit.

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Was die Wohngebäudeversicherung leistet

Gebäude oder Hausrat? Was welche Versicherung schützt
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Gebäude: Wohngebäudeversicherung

  1. Dach
  2. Wände, Fenster und Türen
  3. Heizung
  4. Sanitär wie Badewanne und WC
  5. Fest verlegte Böden

Hausrat: Hausratversicherung

  1. Möbel wie der Kleiderschrank
  2. Elektronik wie der Fernseher
  3. Sofa und Einrichtung
  4. Fahrrad

Faustregel: Alles, was herausfallen würde, wenn man das Haus umdreht, ist Hausrat.

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden am Gebäude, die durch bestimmte Gefahren entstehen. Im Grundschutz sind das drei Gruppen:

  • Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion sowie der Absturz eines Luftfahrzeugs.
  • Leitungswasser: Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren, Heizung oder Armaturen austritt, außerdem Rohrbruch und Frostschäden an den Leitungen.
  • Sturm und Hagel: Sturm gilt ab Windstärke 8. Typisch sind abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume oder Hagelschäden an Fassade und Dachfenstern.

Bezahlt werden die Reparatur oder der Wiederaufbau. Gute Tarife übernehmen darüber hinaus Kosten für Aufräumen und Abbruch, für Hotel oder Ersatzwohnung und bei vermieteten Objekten den Mietausfall.

Hochwasser, Starkregen, Rückstau: der Elementarschutz

Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation, Erdrutsch, Erdsenkung oder Schneedruck sind im Grundschutz nicht enthalten. Sie lassen sich über einen Elementarschaden-Baustein dazuversichern.

Starkregen kann jedes Haus treffen, auch fernab von Flüssen. Wasser, das über die Kanalisation zurückdrückt oder durch Kellerfenster läuft, ist ohne Elementarschutz nicht versichert.

Aber auch mit Elementarschutz lohnt der Blick ins Kleingedruckte. Viele Bedingungen zahlen bei Überschwemmung nur, wenn Grund und Boden des Grundstücks überflutet sind. Läuft Starkregen dagegen etwa über die Kellertreppe oder einen Lichtschacht ins Haus, ohne dass das Grundstück überflutet ist, spricht man von einer Teilüberschwemmung. Diese ist bei vielen Anbietern nur gegen gesonderte Vereinbarung versichert oder gar nicht.

Die richtige Versicherungssumme

Ziel ist, dass Ihr Haus nach einem Totalschaden zu heutigen Preisen wieder aufgebaut werden kann. Dafür arbeiten die meisten Versicherer mit dem Wert 1914. Das ist der Neubauwert Ihres Gebäudes in Preisen des Jahres 1914. Diese Summe bleibt im Vertrag gleich. Im Schadenfall rechnet der Versicherer sie mit dem aktuellen Baupreisindex auf heutige Preise hoch.

Damit der Beitrag zu den steigenden Baukosten passt, multipliziert ihn der Versicherer jedes Jahr mit dem Anpassungsfaktor, je nach Bedingungen auch gleitender Neuwertfaktor genannt. Den Faktor ermittelt der Gesamtverband der Versicherer jährlich, zu 80 % aus dem Baupreisindex und zu 20 % aus den Tariflöhnen im Baugewerbe.

Anpassungsfaktor der Wohngebäudeversicherung, 2010 bis 2027
10152025302010201520202027 15,08 27,63 2027: 28,95 2023: +14,7 % 2010: Faktor 15,082011: Faktor 15,312012: Faktor 15,662013: Faktor 16,082014: Faktor 16,452015: Faktor 16,742016: Faktor 17,032017: Faktor 17,392018: Faktor 17,872019: Faktor 18,552020: Faktor 19,362021: Faktor 19,872022: Faktor 20,972023: Faktor 24,062024: Faktor 25,872025: Faktor 26,512026: Faktor 27,632027: Faktor 28,95 (angekündigt)

Seit 2010 ist der Faktor um rund 83 % gestiegen, allein 2023 um fast 15 %. Für 2027 ist ein weiterer Anstieg um 4,8 % angekündigt (gestrichelt). Um denselben Faktor steigt der Beitrag, ohne dass sich am Vertrag etwas ändert. Quelle: Anpassungsfaktoren des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für Verträge ab VGB 2000, eigene Zusammenstellung. Stand: September 2026.

Werte als Tabelle
JahrFaktor
202728,95 (angekündigt)
202627,63
202526,51
202425,87
202324,06
202220,97
202119,87
202019,36
201918,55
201817,87
201717,39
201617,03
201516,74
201416,45
201316,08
201215,66
201115,31
201015,08

Ermittelt wird der Wert entweder über die Wohnfläche und die Ausstattung des Hauses oder über einen Summenermittlungsbogen. Beim Wohnflächenmodell verzichtet der Versicherer üblicherweise auf den Einwand der Unterversicherung, solange Ihre Angaben stimmen.

Unterversicherung ist teuer: Deckt die Summe nur 80 Prozent des tatsächlichen Werts, gibt es auch bei einem kleinen Schaden nur 80 Prozent der Kosten.

Checkliste für einen guten Vertrag

Haken Sie ab, was auf Ihren Vertrag zutrifft. Punkte, die Sie nicht betreffen, haken Sie einfach mit ab.

Häufige Fehler bei Bestandsverträgen

  • Alte Bedingungen: Verträge, die seit vielen Jahren laufen, enthalten oft Lücken, die neuere Tarife längst schließen.
  • Umbauten nicht gemeldet: Ein ausgebautes Dachgeschoss oder ein Anbau verändert die Wohnfläche. Stimmen die Angaben nicht mehr, droht eine Unterversicherung.
  • Pflichten übersehen: Wer ein Gebäude im Winter nicht beheizt, muss Wasserleitungen in der Regel entleeren. Längerer Leerstand muss dem Versicherer gemeldet werden.

Häufige Fragen

Was bedeutet Wert 1914?

Der Wert 1914 ist der Neubauwert eines Gebäudes in Preisen des Jahres 1914. Diese Summe bleibt im Vertrag über die Jahre gleich. Im Schadenfall rechnet der Versicherer sie mit dem aktuellen Baupreisindex auf heutige Preise hoch. Der Beitrag wird jedes Jahr mit dem Anpassungsfaktor multipliziert, je nach Bedingungen auch gleitender Neuwertfaktor genannt.

Was passiert bei einer Unterversicherung?

Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, darf der Versicherer die Entschädigung im Verhältnis kürzen. Deckt die Summe zum Beispiel nur 80 Prozent des tatsächlichen Werts, erhalten Sie auch bei einem Teilschaden nur 80 Prozent. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht schließt das aus.

Ist meine Photovoltaikanlage mitversichert?

Das hängt vom Tarif ab. Manche Tarife schließen eine PV-Anlage auf dem Dach automatisch ein, andere nur gegen Meldung oder Zuschlag. Für einen umfassenden Schutz, etwa gegen Bedienfehler oder Ertragsausfall, gibt es spezielle Photovoltaikversicherungen.

Muss ich einen Umbau der Versicherung melden?

Ja. Anbauten, ein ausgebautes Dachgeschoss oder eine höherwertige Ausstattung erhöhen den Wert des Gebäudes. Werden sie nicht gemeldet, stimmt die Versicherungssumme nicht mehr und es droht eine Unterversicherung.

Unverbindlicher Check

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